Sehr geehrte Kolleginnen & Kollegen,
Sehr geehrte freie Mitarbeiterinne & Mitarbeiter,
 
im Namen der Geschäftsleitung und Partner möchten wir Euch herzlich danken für Euer ehrliches und konstruktives Feedback zur emedia3 als Arbeitgeber.
 Wir haben auf der (anonymen) Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu zwei Auszeichnungen erhalten.💪😊
Zum einen:
 
„Top Company – von Mitarbeitern empfholen“
sowie
„Open Company – wir lieben Offenheit“
 
Wir freuen uns über das erhaltene Lob und noch mehr über die Inputs und Verbesserungsvorschläge, damit wir als Team noch effizienter zusammenarbeiten.
 Wir danken Euch für Eure hervorragende Arbeit und hoffen, dass jeder von Euch auch zukünftig gerne bei oder mit der emedia3 zusammenarbeitet.

M.Blömeke

-Geschäftsleitung-
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„Nicht alles nur auf ein Pferd setzen“ Diesen Leitsatz hat jeder schon einmal gehört und die Praxis zeigt, dass dieser Merksatz aktuell für Amazon Lieferanten durchaus seine Existenzberechtigung hat.

Vor wenigen Tagen sorgte eine Nachricht aus dem Hause Amazon für viel Aufregung. Amazon stoppt Standartaufträge und wendet sich von Lieferanten und Online-Händlern ab.

 Vorteile für Amazon & Panik bei Lieferanten

Amazon teilte den Unternehmen mit, sie sollen zukünftig ihre Waren über das sogenannte „Seller-Programm“ verkaufen. Das bedeutet, statt als B2B-Großkunde von Amazon zu agieren, sollen die Online-händler als „normale“ B2C-Händler direkt an die Kunden verkaufen. Das hat zur Folge, dass Amazon das Warenrisiko auf die Händler abwälzen und gleichzeitig Kosten im Bereich Lager & Logistik einsparen kann. Die Lagerfläche, die somit nicht mehr länger mit Waren der Vendoren belegt ist, kann Amazon nun auf andere Weise monetarisieren.

Insbesondere für langjährige Partner von Amazon, die sich auf regelmäßige Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Waren über Amazon verlassen haben, trifft diese Mitteilung schwer. Zwar scheint diese Radikalmaßnahme nicht alle Vendoren zu betreffen, sondern nur Jene, die kein eigenes Brand/Marke vorweisen können, dennoch bleibt diese Vorgehensweise ein herber Schlag für die Geschäftstätigkeit vieler Online-Händler.

Das Problem ist der Vertrauensbruch

In Medienkreisen wird gemunkelt, dass Amazon die Abkehr von den Lieferanten/ Online-Händlern nutzen möchte, um die Gewinne im Bereich E-Commerce weiter anzukurbeln – und das, auf gut deutsch, auf den Knochen langjähriger Beziehungen mit Online-Händlern.

Unabhängig von Amazon im E-Commerce

Zu große Abhängigkeit – Wir helfen Ihnen

Die Abhängigkeit von Amazon ist zu groß! Durch diese Maßnahme sind Existenzen einiger geschasster Amazon-Lieferanten bedroht, die möglicherweise in der Insolvenz enden.

Amazon begründet Geschäftsentscheidungen regelmäßig mit der Erklärung die Kunden glücklich machen zu wollen und nicht die Lieferanten. Eine solche Aussage regt zum nachdenken an.

Ein eigenes Fundament schaffen

Wir helfen Ihnen das Fundament Ihrer Geschäftstätigkeit neu zu errichten und unterstützen Sie bei der Neuausrichtung Ihres Warenabsatzes. Unsere E-Commerce Berater erstellen mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Strategie, damit SIE agieren können und nicht mehr nur auf Dritte reagieren müssen. Ein eigener Online-Shop kann beispielsweise das zentrale Standbein für den Verkauf Ihrer Waren sein. Als Soforthilfe-Maßnahme erstellen und begleiten wir Sie ebenfalls bei der Entwicklung eines eigenen Brands sowie einer Corporate Identity – sprechen Sie uns an und werden Sie unabhängig von den E-Commerce Riesen.

Produktdarstellung im Onlineshop, E-Commerce

5 Tipps für einen erfolgreichen Online-Shop

Ein Onlineshop bietet im Vergleich zum Ladenlokal einige Vorteile, aber auch Herausforderungen, die erkannt und gekonnt bewältigt werden müssen. Ein Onlineshop ist keinesfalls besser oder schlechter als ein Ladenlokal – er ist anders und doch so gleich.

Genau wie ein Ladenlokal, muss auch ein Onlineshop mit Bedacht aufgebaut und nachhaltig bewirtschaftet werden. Wenn Sie auf die Idee kommen Ihr Lokal nicht regelmäßig zu reinigen und zu fegen werden über kurz oder lang ihre Kunden fernbleiben – gleiches gilt im übertragenen Sinn auch für Ihren Onlineshop. 

Den Kunden durch gezielte psychologische Methoden zum Kauf zu bewegen funktioniert im Onlineshop etwas anders als im Ladenlokal. Sie haben nicht unmittelbar die Möglichkeit durch Charme und eine ansprechende Atmosphäre mit strategisch positionierten und beleuchteten Produkten Ihren Kunden zum Kauf zu bewegen. Sie müssen hierzu auf andere Methoden zurückgreifen und diese basieren maßgeblich auf Ihrer Corporate Identity (CI). Wie immer im Leben :: Der erste Eindruck zählt!

 

  1. Ihre Corporate Identity (CI)

Wie der Name schon sagt, Ihr Unternehmen braucht eine Identität – einen Widererkennungswert. Die Struktur, die Farbgestaltung und das Design müssen Ihren Kunden, wenn auch nur unbewusst, in Erinnerung bleiben. Onlineshops gibt es wie Sand am Meer, umso wichtiger ist es, dass Sie sich von ihren Mitbewerbern in Ihrer Branche abheben. Dies sollte Ihr richtungsweisender Gedanke bei der Erstellung ihrer Corporate Identity sein. Es ist verlockend sich an den Mitbewerbern zu orientieren und es steht außer Frage, dass Sie die Konkurrenz im Auge behalten sollten, aber versetzen Sie sich immer auch in Ihre Kunden. Wenn Sie Ihr CI – Logo, Farbgestaltung und Struktur – zu nahe an der Konkurrenz platzieren, wird es schwer aus der Masse hervorzustechen und der Wiedererkennungswert geht verloren.

Die Aufgabe besteht darin Ihrem Unternehmen eine Identität zu verleihen, die sich von anderen abhebt, aber dennoch Zielgruppenorientiert bleibt.


Dazu ein Beispiel:
Sie sind auf der Suche nach einer luxuriösen Herrenuhr. Sie durchstöbern die namhaften Onlineshops der Juweliere und Anbietern von Herrenuhren im höheren Preissegment. Sicherlich würden Sie sich an einen Onlineshop erinnern, der eine facettenreiche Farbgestaltung in Pink und Rosa aufweist, allerdings ist dieses CI nicht Zielgruppenorientiert. Die Herrenuhr ist und bleibt in allen Onlineshops ein Zeitmessgerät, aber der Großteil ihrer Zielgruppe wird eher ein schlichtes, möglicherweise sogar understatement, Design mit dunklen Farben erwarten.

Die oben angesprochene Aufgabe muss nämlich ebenfalls um den Faktor Produkt erweitert werden. Sie müssen die Attribute Ihrer Produkte berücksichtigen und einschätzen, ob Ihre Kunden die gleichen Attribute mit Ihrem Produkt in Verbindung bringen.

Die Identität Ihres Unternehmens braucht:

  • Wiedererkennungswert
  • Zielgruppenorientierung
  • Authentizität

Mehr Informationen zur richtigen CI-Entwicklung finden Sie hier

 

  1. Die Startseite

Die Startseite Ihres Onlineshops ist die wichtigste Seite in Ihrem Shop. Auf der Startseite entscheiden Ihre Kunden binnen Sekunden unbewusst, ob der Onlineshop interessant ist und ob es sich für Ihn lohnt dort möglicherweise einen Kauf durchzuführen.

Die Startseite ist aus dem folgenden Grund die wohl wichtigste Seite Ihres Shops: Der potentielle Kunde verlässt ihr „Geschäft“ in der virtuellen Welt viel schneller und ist in wenigen Augenblicken bei der Konkurrenz. Onlineshoppen ist für Kunden bequemer als bei Wind und Wetter beladen mit Einkaufstüten durch die Stadt zu laufen. Die Erwartungshaltung Ihrer Kunden ist unbewusst höher, also lohnt es sich besonderes Augenmerk auf die Gestaltung Ihrer Startseite zu investieren.

Bieten Sie daher Ihren Kunden ein strukturiertes Menü, setzen Sie Eyecatcher und Farbliche Akzente, aber überladen Sie niemals Ihre Startseite mit Informationen, Texten oder schnellwechselnden Elementen. Das „erschlägt“ oder „verwirrt“ Ihre Kunden und sorgt im schlimmsten Fall dafür, dass Ihr Kunde den Shop verlässt ohne zu wissen welche Produktvielfalt und -Qualität Sie bereithalten.

 

  1. Ihre Produkte

Das Herzstück Ihres Unternehmens. Das ist es, was Sie verkaufen wollen – Ihre Produkte.

Damit Ihre Produkte auch wirklich verkauft werden, müssen Sie sie ansprechend präsentieren. Heben Sie Sonderangebote im Shop hervor oder richten Sie dafür eine separate Seite ein. Bei der Produktübersicht ist die Devise: „Weniger ist mehr“ – Zeigen Sie nicht zu viele Produkte pro Übersichtsseite, erstellen Sie sinnvolle Unterkategorien und ermöglichen Sie es Ihren Kunden, dass diese gezielt nach einem Produkt suchen oder nach einer Produktgruppe filtern können.

Die Darstellung der jeweiligen Produkte ist besonders wichtig. Unprofessionelle Produktbilder und Texte senken die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde einen Nutzen aus Ihren Produkten erahnen kann und senkt die Kaufwahrscheinlichkeit.

Berücksichtigen Sie insbesondere bei den Produktabbildungen auch die Richtlinien der großen Vermarktungsplattformen wie Amazon, Ebay und Google Shopping.

Bei den Beschreibungstexten sollten Sie darauf achten neben den wichtigen Produkteigenschaften auch gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben korrekt aufzuführen.

Fassen Sie die wichtigsten Eckdaten im unteren Teil der Beschreibung mit Bulletpoints noch einmal zusammen und überprüfen Sie abschließend Ihre Produkttexte auf die relevanten SEO-Kriterien.

 

  1. Der Kaufvorgang

Soweit so gut. Sie sind auf dem besten Weg Umsatz zu generieren, aber jetzt befindet sich Ihr Kunde im Kaufvorgang – der Checkout – und statistisch finden hier die meisten Kaufabbrüche statt. Das liegt allerdings nicht daran, dass sich der Kunde plötzlich umentscheidet und seinen aufwändig zusammengestellten Warenkorb doch nicht mehr haben möchte. Der Grund für die Kaufabbrüche ist in aller Regel die mangelnde Userfreundlichkeit des Kaufvorgangs.

Optimieren Sie diesen Vorgang so gut es geht und machen Sie es Ihrem Kunden so einfach und komfortabel wie möglich den Kauf abzuschließen. Ihr Ziel muss es sein, den Kunden so transparent und verständlich wie möglich durch die einzelnen Schritte des Vorgangs zu begleiten. Bieten Sie Ihrem Kunden die wichtigsten Zahlungsmöglichkeiten, gestalten und bennen Sie Formularfelder eindeutig, bieten Sie Ihren Kunden verschiedene Versandmöglichkeiten und optimieren Sie die letzte Übersichtsseite vor dem Kauf. Der Kunde will und muss die Möglichkeit haben seinen Warenkorb, die gewählte Zahlungsmethode sowie die Liefer- und Rechnungsadresse noch einmal vollständig zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen zu können.

 

  1. „Bauchpinseln“

Der Kunde ist König! Lassen Sie ihn sich auch so fühlen.

Mit verschiedenen Methoden erzeugen Sie Kundenbindung, die nicht ausschließlich auf Ihre Produkte und Ihre Preise zurückzuführen ist. Das wichtigste für jeden Kunden ist der Support und die Kompetenz seines Gegenüber. Bei Fragen oder eventuellen Problemen, aber auch bei Sonderwünschen müssen Ihre Kunden die Möglichkeit haben zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnehmen zu können und qualifiziert beraten zu werden.

Versenden Sie korrekte und verständliche Bestellbestätigungen und informieren Sie Ihre Kunden über den Versand sowie den Aufenthalt der Ware. Über ein Kundenkonto und integrierte Belohnungssysteme erzeugen Sie Kundenbindung, die sie durch Käuferspezifische Angebotsbenachrichtigungen ergänzen können.

Achten Sie dabei darauf, dass Sie Ihren Kunden ein Produkt aus Ihrem Sortiment vorschlagen, dass ihn auch interessieren könnte und nicht das, welches Sie gerne schnellstmöglich loswerden wollen, weil es zu Blei in Ihren Regalen wird.

Datenschutzgrundverordnung

Fax von der Datenschutzauskunft-Zentrale

Heute, am 01.10.2018, erhielten wir per Fax ein Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Das Schreiben ist optisch erstellt wie eines der Gewerbeauskunftszentrale.

„Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen“, soll der Empfänger Angaben zum Unternehmen machen und das beigefügte Formular dann eilig zurücksenden, um die „rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, 02.10.2018 zu gewährleisten“.

Wir drücken es mal „Neudeutsch“ aus: ACHTUNG! #FAKENEWS!

Dieses Schreiben ist keineswegs ein offizielles Dokument einer Behörde oder Institution, sondern ein Angebot über ein „Basisschutzpaket“ welches Informationsmaterial, Formulare und Anleitungen, mit deren Hilfe man angeblich die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung rechtskonform umsetzen kann, beinhaltet. Dieses Paket kostet 498,- Euro netto!

(Die entsprechende Textpassage ist farblich hervorgehoben)

Datenschutzauskunft-Zentrale

Datenschutzauskunft-Zentrale

Wie geht’s nun weiter?

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, dem empfehlen wir, dieses auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden, da sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rechnung in Höhe von 498,- Euro netto folgen wird.

Wer das Fax bereits unterschrieben und zurückgeschickt hat, sollte sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Weitere Informationen und gegebenenfalls anwaltliche Beratung finden Sie hier.

 

Lesen Sie hier in unserem Informationsblog welche grundlegenden Anforderungen gemäß der DSGVO umgesetzt werden müssen.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.

 

 

Datenschutzgrundverordnung

Was ist die Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO )?

Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine neue EU-Verordnung – also eine Rechtsvorschrift, die für die gesamte Europäische Union gilt. Die Vorschrift regelt also das Datenschutzrecht – den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten natürlicher Personen – einheitlich und europaweit.

Wann tritt die DSGVO in Kraft?

Schon im März 2016 ist die DSGVO in Kraft getreten, gilt aber erst ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Was bedeutet das?

Viele der Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten dann nicht mehr bzw. wird das BDSG zeitgleich neu gefasst. Das BDSG-neu ergänzt, konkretisiert und modifiziert die DSGVO. Es beinhaltet beispielsweise spezielle Regelungen im Bereich Beschäftigtendatenschutz, für Bonitätsauskünfte, das sogenannte Profiling, sowie zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Hintergrund zum BDSG-neu

Die EU-DSGVO enthält sogenannte Öffnungsklauseln. Bei diesen Klauseln handelt es sich um Regelungen, die dazu führen, dass bestimmte Datenschutzthemen auf nationaler Ebene geregelt werden dürfen oder müssen. Die Öffnungsklauseln betreffen zum Beispiel die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Einschränkung von Betroffenenrechten oder die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Der deutsche Gesetzgeber hat von diesen Öffnungsklauseln umfassend Gebrauch gemacht: Das BDSG-neu ergänzt, konkretisiert und modifiziert also die DSGVO in vielen Themenbereichen.

Was ist das Ziel der DSGVO (und somit auch des BDSG-neu)

Die Datenschutzverordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU. Bisher galten in jedem Mitgliedsstaat verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards. Unternehmer können also zukünftig weitestgehend darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein überwiegend einheitliches Datenschutzrecht gilt.

Muss die EU-Verordnung nicht erst umgesetzt werden?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist, wie der Name schon sagt, eine Verordnung. Verordnungen müssen die Mitgliedstaaten nicht extra in nationales Recht umsetzen. Sie gelten, anders als EU-Richtlinien unmittelbar. Allerdings haben die Mitgliedstaaten in einigen Bereichen durch die enthaltenen Öffnungsklauseln auch Gestaltungsspielräume, sodass es keine 100%ig einheitliche Rechtslage in der Europäischen Union geben wird.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Wenn Sie,

1. Besondere Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 der DSGVO verarbeiten oder
2. Ihre „Kerntätigkeit“ eine „umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen“ betrifft.

Allerdings ist zu beachten, dass nach Artikel 37 Abs. 4 DSGVO ein Datenschutzbeauftragter darüber hinaus dann zu bestellen ist, wenn dies nach dem Recht der Mitgliedsstaaten vorgesehen ist.

Für wen gilt die DSGVO?

Gemäß Artikel 3 DSGVO:

1. Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet.

2. Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, wenn die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht

2.1. betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist;

2.2. das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.

3. Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt.

 

DAS BEDEUTET:
Die Verordnung gilt für jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder in irgendeiner Art und Weise nutzt. (z.B. durch das Bereitstellen von Newsletter und Kontaktformular auf einer Website oder einem Onlineshop)

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen den Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat oder nur die personenbezogenen Daten eines EU-Bürgers erhebt/verarbeitet (wie beispielsweise Google, Facebook, Instagram oder Whatsapp)

Was bedeutet das für mich und/oder mein Unternehmen?

Die DSGVO ändert einiges am Datenschutzrecht. In Deutschland existiert aber bereits ein recht hohes Datenschutzniveau, daher kommen auf Händler nur wenige Änderungen zu. Die Unternehmer in Deutschland, die sich schon vorher um den Datenschutz gekümmert haben, hier also im Vorteil.

1. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten bedarf es der Einwilligung der betroffenen Person sofern es keine Notwendigkeit der Datenverarbeitung für die Durchführung eines Vertrags oder ein legitime Interesse des Datenverarbeiters vorliegt.

2. Es dürfen nur die notwendigen und erforderlichen Daten erhoben und verarbeitet werden.

3. Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden.

4. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für die Identifizierung der betroffenen Personen und für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

5. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn:

– Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

– Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung.

– Die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.

– Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

 

6. Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es, die eigenen personenbezogenen Daten zu einem anderen Anbieter „mitzunehmen“. Die betroffene Person kann von dem Datenverantwortlichen verlangen, seine personenbezogenen Daten in einem „gängigen Format“ an einen anderen Verantwortlichen weiterzugeben.

7. Verstöße gegen die EU-DSGVO können mit Bußgeldern geahndet werden. Der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 20 Mio. EUR oder 4 Prozent des gesamten weltweiten erzielten Jahresumsatzes.

8. Auf Aufforderung der Aufsichtsbehörde müssen Datenverantwortliche die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen können.

9. WICHTIG!
Gemäß Artikel 12 DSGVO muss der Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß dem Artikel 13 und Artikel 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis Artikel22 und Artikel 34, die sich auf die Datenverarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln. Des Weiteren erleichtert der Verantwortliche der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte gemäß den Artikeln 15 bis Artikel 22.

 

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeit einen externen Dantenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Zum vollständigen Inhaltsverzeichnis der Datenschutzgrundverordnung mit passenden Verweisen zum neuen Bundesdatenschutzgesetz.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir als Full-Service Agentur nicht dazu berechtigt sind Rechtsberatungen durchzuführen. Wenn Sie konkrete Fragen zu der Datenschutzgrundverordnung und den Auswirkungen haben, lassen Sie sich bitte von einem Fachanwalt beraten oder kontaktieren Sie Online-Dienstleister für Rechtstexte, wie beispielsweise den Händlerbund. Der obige Blogbeitrag stellt lediglich die bereits öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen zusammen.

 

Das Corporate Design – Unternehmens-Erscheinungsbild – bezeichnet einen Teilbereich der Corporate Identity – Unternehmens-Identität – und thematisiert das gesamte, einheitliche und visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens. Corporate Design, kurz CD, findet insbesondere Anwendung bei der Gestaltung und Entwicklung von Firmenzeichen (Unternehmenssignet, Hausschrift und -farben), Internetauftritten, Werbemitteln und Produkt- oder Verpackungsdesign.

Kurz gesagt: Das Corporate Design definiert ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens in der Öffentlichkeit, mit dem Ziel ein möglichst positives Image mit hohem Wiedererkennungswert zu erschaffen.

Bei der Entwicklung des Corporate Design existiert ein wichtiger und unverhandelbarer Grundsatz: „Form follows function“ (FFF). Das bedeutet, der Wiedererkennungswert darf nicht in Konflikt zum praktischen Nutzen stehen! Eine Hausschrift beispielsweise, die zwar extravagant, aber nicht lesbar ist, determiniert das eigene Image schon bei der Entwicklung des CD.

Getreu dem Axiom: „Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick) sind bei der Entwicklung und Gestaltung eines guten Corporate Design einige Erfolgsfaktoren zu beachten, die sowohl psychologische, als auch Aspekte der Ästhetik und Kommunikationswissenschaft beinhalten. Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance!

 

Einleitend ein kleines Beispiel aus unserer Arbeit:

Sie sind auf der Suche nach einer luxuriösen Herrenuhr. Sie durchstöbern die namhaften Onlineshops der Juweliere und Anbietern von Herrenuhren im höheren Preissegment. Sicherlich würden Sie sich an einen Onlineshop erinnern, der eine facettenreiche Farbgestaltung in Pink und Rosa aufweist, allerdings ist dieses CD nicht Zielgruppenorientiert. Die Herrenuhr ist und bleibt in allen Onlineshops ein Zeitmessgerät, aber der Großteil ihrer Zielgruppe wird eher ein schlichtes, möglicherweise sogar Understatement, Design mit dunklen Farben und einer oder maximal zwei Eyecatcher-Farben erwarten.

Die oben angesprochene Aufgabe – Wiedererkennungswert – muss nämlich ebenfalls um den Faktor Produkt erweitert werden. Sie müssen die Attribute Ihrer Produkte berücksichtigen und einschätzen, ob Ihre Kunden die gleichen Attribute mit diesem Produkt in Verbindung bringen.

Die Identität Ihres Unternehmens braucht:

  • Wiedererkennungswert
  • Zielgruppenorientierung
  • Authentizität

Die folgenden allgemeinen Tipps sollen Ihnen dabei helfen, ein Corporate Design zu entwerfen, das sowohl ein geeignetes Maß an Wiedererkennungswert erzeugt und zugleich die Attribute Ihrer Produkte und das gewünschte Image Ihres Unternehmens berücksichtigt.

 

Konkrete Ziele für die Entwicklungsphase

Definieren Sie im Vorfeld welche Emotionen und Assoziationen Sie mit Ihrem CD erzeugen wollen und gleichen Sie diese mit Ihrer Zielgruppe und Ihren Produkten ab, um festzustellen, ob sich diese miteinander vereinen lassen. Bedenken Sie auch: Wir sind alle nur Menschen und Menschen haben Vorurteile. Diese, manchmal auch unbewussten Vorurteile, können Sie sich im besten Fall zunutze machen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Ihnen Vorurteile Ihrer Zielgruppe niemals zum Verhängnis werden.

 

Kopieren heiß verlieren

Die Konkurrenz im Auge zu behalten ist notwendig, aber auch wenn Ihnen ein Corporate Design noch so gut gefällt, lautet die Devise: Niemals kopieren, denn dadurch verliert Ihr Unternehmen ihre Authentizität und im schlimmsten Fall bemerken das auch Ihre Kunden. Denn: Ein Kunde von Ihnen ist potentiell auch ein Kunde Ihres direkten Mitbewerbers. Wir beraten Sie gerne zu konkurrenzfähigem aber authentischem Design.

 

Keep it simple

Insbesondere Ihr Logo aber auch andere Features Ihres CD müssen einfach zu erkennen und vor allem einfach zu merken sein. Das schönste und aufwendigste Logo bringt Ihnen gar nichts, wenn Ihre Zielgruppe es sich nicht merken kann, denn das ist der einzige Grund wieso man ein Logo benötigt. Frei nach dem Motto: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ ist ein Logo nur dazu da, weil sich der Mensch Bilder leichter merkt als Zeichenfolgen.

 

Es kommt eben doch auf die Größe an

Logos und Hausschriften sollten in allen Kontexten gut lesbar sein. Aber: Die Textgröße, der Abstand der Buchstaben zueinander und auch die Kompatibilität der Farben zueinander muss gewährleistet sein, damit bei Ihrer Zielgruppe nicht ein unbehagliches Gefühl entsteht. Jeder kennt dieses Phänomen, dass ein Wort oder ein Logo schon auf den ersten Blick als nicht ansprechend empfunden wird. In vielen Fällen liegt das an den Proportionen und der Kombination von „harten Buchstaben“ (X, Y, K, T, P usw.)

 

Keine multiplen Persönlichkeiten

Verfügt Ihr Unternehmen über mehrere Marken, möglicherweise sogar im gleichen Marktsegment, ist unbedingt darauf zu achten, dass sich die Marken nicht gegenseitig kannibalisieren, sondern genügend eigene Persönlichkeit besitzen, um zu koexistieren.
Eine schlechte Erfahrung mit einem Produkt der einen Marke oder gar festgestellte Qualitätsunterschiede der Marken untereinander, führen sonst zu einer Urteils-Projizierung des Kunden auf Ihr gesamtes Markensortiment.

 

Vorsicht ist besser als Nachsicht…und günstiger

Beachten Sie bei der Erstellung Ihres CD insbesondere aber bei der Entwicklung eines Logos auf die rechtliche Situation in Deutschland. Nicht jede Schriftart, die Sie im Internet finden, darf für ein Firmenlogo frei verwendet werden. Die Schutzrechte des Urhebers müssen beachtet und gegebenenfalls die Erlaubnis zur kommerziellen Verwendung der Schriftart eingeholt werden. Ach Farbkombinationen, als Bestandteil des Corporate Design für Produkte eines Unternehmens, können geschützt sein. Informieren Sie sich also umfassend vor der Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung eines Logos.

 

Schützen was gut ist, wenn es geht

In Deutschland besteht grundsätzlich die Möglichkeit gewisse Schutzrechte für geistiges Eigentum anzumelden. Dazu zählen grundsätzlich Marken, Gebrauchsmuster, Patente und der Designschutz. Diese Schutzrechte können bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Produkt- oder Unternehmensname, den man anmeldet, auch zur Eintragung beispielsweise als Marke führt. Beachten Sie hierfür insbesondere das deutsche Markengesetz.

Marken, die „[…] ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,[…]“ sind von der Eintragung ausgeschlossen. (§ 8 Abs. 1 i.V.m Abs 2 Nr. 2 MarkenG.)

 

Als Full-Service E-Commerce Agentur begleiten wir regelmäßig Unternehmen, die für neue Geschäftsfelder oder Produkte Markenanmeldungen vornehmen möchten. Gerne unterstützen wir Sie von der ersten Idee an bei der Entwicklung Ihrer Firmen-Identität und begleiten den Entstehungsprozess bis zum fertigen Design.
Jetzt mein Corporate Design konzipieren

emedia3 E-Commerce-Leitfaden, Kooperation, Formular

Der Online-Handel in Deutschland boomt. Der Anteil des Onlineumsatzes am gesamten Einzelhandelsvolumen wächst kontinuierlich. Daher ist es verständlich, dass junge Unternehmen in diesen Bereich vordringen und existierende Unternehmen ihre Position sichern wollen.

Mit unserem neuen E-Commerce-Leit­fa­den möch­ten wir Sie bei der Kon­kre­ti­sie­rung Ih­res Be­darfs und Ih­rer An­for­de­run­gen an ein modernes E-Commerce-System un­ter­stüt­zen. Auf die­ser Ba­sis er­ar­bei­ten wir für Sie und mit Ih­nen gemeinsam die op­ti­ma­le Stra­te­gie für Ih­r Busi­ness und das erste Briefing, damit auch Sie ein schönes Stück vom Kuchen abbekommen.

Zum E-Commerce-Leitfaden

Diesel-Fahrverbot: Onlinehandel und Zustellfahrzeuge

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten sind grundsätzlich erlaubt. Die Richterinnen und Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts halten Fahrverbote für zulässig, verweisen aber zugleich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter, müssen am ehesten mit einem Fahrverbot rechnen. Autos mit Euro-5-Dieselmotor dürfte das erst später drohen.

Städte und Kommunen dürfen das Fahrverbot grundsätzlich ohne Regelung des Bundes erteilen. In der Ausgestaltung der Fahrverbote sind auch Ausnahmeregelungen vorgesehen, denn durch dieses Diesel-Verbot in Innenstädten wären auch die Zustellfahrzeuge von DHL, Hermes, UPS und Co. betroffen, sofern diese mit Dieselmotoren ausgestattet sind und keine Euro-6 erfüllen.

Fazit:

Als Onlinehändler bleibt nur die Hoffnung, dass die Kommunen und Städte eine Fahrverbots-Regelung ausarbeiten, die Lieferfahrzeuge nicht betrifft. Aus mehreren unbestätigten Quellen erfährt man, dass die Ausarbeitung und Umsetzung eines Fahrverbotes etwa 6 – 10 Monate in Anspruch nimmt. Zu diesem Zeitpunkt befinden wir uns mitten im (Vor-)Weihnachtsgeschäft. Eine unzureichende Regelung würde den Handel erheblich treffen.

Zahlungsart Nachnahme

Die Gebühr für die Nutzung des Nachnahme-Services der Deutschen Post DHL Group ist bisher in zwei Komponenten aufgeteilt: Zum einen das Nachnahmeentgelt und zum anderen zusätzlich ein Übermittlungsentgelt. Ab kommenden Donnerstag, den 01.03.2018, gibt es hier eine wichtige Neuerung, die auch Auswirkungen auf die Abläufe im Shop hat.

Zum 1. März 2018 wird diese Aufteilung abgeschafft.

Ab dann beträgt die einheitliche Nachnahmegebühr für den Händler 5,60 € (zzgl. gesetzl. MwSt.). Diese Gebühr für die Zahlungsart Nachnahme wird zusätzlich zum jeweiligen Paketpreis erhoben. Diese Änderung für den Nachnahme-Service macht eine Änderung der Gebühren – etwa im Bestellprozess und in den Rechtstexten des Onlineshops – erforderlich.

Produktdarstellung im Onlineshop, E-Commerce

Die richtige Produktdarstellung im Onlineshop entscheidet darüber, ob aus einem Besucher auch ein Kunde wird. Diese Entscheidung wird zu einem wesentlichen Teil von Emotionen beeinflusst. Die visuelle Präsentation des Produktes muss also, genau wie der Produkttext auch, den Kunden sachlich über die Qualität und die Beschaffenheit des Produktes informieren und gleichzeitig den bekannten „guten Eindruck“ hinterlassen. Aber für einen erfolgreichen Kaufabschluss im Onlineshop braucht es mehr als nur Produktkompetenz.

Am 19.03.2018 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr referieren die Experten von SellerBoost und Händlerbund im ArcusPark Leipzig über die richtige Produktdarstellung im Onlineshop.
https://en.xing-events.com/produktdarstellung-leipzig.html

Sollte es Ihnen nicht möglich sein nach Leipzig zu fahren, kontaktieren Sie uns gerne und erfahren Sie von unseren E-Commerce-Experten worauf es bei der richtigen Produktdarstellung und der Gestaltung der Customer Journey ankommt.